Ausschreibung
Wiener Ärztekammer schreibt Funktion eines Patientenombudsmanns/-frau aus
Startschuss für neue Patientenanlaufstelle – Wahl durch Versicherte garantiert
politische Unabhängigkeit
Die Wiener Ärztekammer schafft eine neue Anlaufstelle für Patienten: Zu den Hauptaufgaben des neuen Patientenombudsmanns beziehungsweise -ombudsfrau wird die Entgegennahme und Bearbeitung von Patientenbeschwerden, die Erteilung von Auskünften gegenüber Patienten sowie die Abgabe von Empfehlungen sein.
Was gänzlich neu ist: Der Patientenombudsmann beziehungsweise -ombudsfrau wird direkt von allen österreichischen Sozialversicherten gewählt, womit aufgrund des Bestellungsmodus eine hohe politische Unabhängigkeit gewährleistet ist. Die offizielle Ausschreibung erfolgte am 21. Februar 2013. Die Bewerbungsfrist dauerte bis 21. März 2013.
Der Hintergrund: Die bisher existierenden Patienten- und Pflegeanwaltschaften sind nicht für alle Bereiche zuständig und darüber hinaus aufgrund des Bestellungsmodus nicht frei von politischer Einflussnahme. „Wir sind überzeugt, mit der Installierung des neuen Patientenombudsmanns einen wertvollen Beitrag für die Gesundheitsversorgung Wiens zu leisten“, so Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres.
Vor allem könne damit die derzeit bestehende Lücke für den niedergelassenen Bereich geschlossen werden. Szekeres: „In Zukunft wird es eine wirkungsvolle Anlaufstelle für Patienten geben, die im niedergelassenen Bereich als starkes und konstruktives Bindeglied zwischen Patienten und Ärzteschaft fungiert.“
Eines der wichtigsten Anliegen ist die politische Unabhängigkeit: Der neue Patientenombudsmann beziehungsweise -ombudsfrau wird basisdemokratisch gewählt. Szekeres: „Eine Jury aus Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Kultur und öffentlichem Leben trifft im ersten Schritt eine Vorauswahl der Kandidaten.“ Die Bestellung erfolgt danach in Form einer elektronischen Wahl durch alle sozialversicherten Personen Österreichs auf die Dauer von fünf Jahren.
Die Ausschreibung richtet sich an Personen mit professionellen Erfahrungen im Gesundheits- und Pflege- sowie Sozialversicherungswesen. Die Bewerber dürfen ausdrücklich keine Mediziner, Ärztinnen und Ärzte oder sonst in Gesundheitsberufen ausgebildete Personen sein.
Der vollständige Ausschreibungstext kann hier heruntergladen werden (PDF)